Regionalrat beschließt die Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln Region Köln2021-12-13
Aufstellungsverfahren beginnt
Nach rund sechs Jahren umfangreicher Vorarbeit hat der Regionalrat Köln die Neuaufstellung des Regionalplans Köln beschlossen und die Bezirksregierung Köln beauftragt, das Aufstellungsverfahren nach dem Raumordnungsgesetz und dem Landesplanungsgesetz durchzuführen. Dies beinhaltet ein umfangreiches Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit.
Unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Günter Weber hat diesen Prozess als Vertreter für den Kreis Euskirchen im Regionalrat Köln intensiv begleitet.
Der Regionalplan ist äußerst wichtig für alle Kommunen und ihre Bürger*innen und Unternehmen im Kreis Euskirchen, weil er auf Basis des Landesentwicklungsplans viele Festlegungen für die nächsten Jahrzehnte trifft:
- Wo dürfen Baugebiete ausgewiesen werden?
- Wo dürfen Gewerbegebiete ausgewiesen werden?
- Welche Trassen werden für Infrastruktur wie Straßen, Schienen, Gasleitungen, Stromleitungen etc. freigehalten?
- Welche Flächen sind für Landwirtschaft vorgesehen?
- Welche Flächen sind als Freiflächen vorgesehen?
- usw. usw.
Weitere Detailinformationen finden sich auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln:
Aufstellungsbeschluss mit Planunterlagen
GW