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Bild: CDU/ Tobias Koch

Gebühren für den Rettungsdienst2026-03-31

Notfallversorgung sichern: Keine Kostenrisiken für Bürgerinnen und Bürger

Notfallversorgung sichern: Keine Kostenrisiken für Bürgerinnen und Bürger

Die Fraktionen von CDU und SPD im Kreistag Euskirchen setzen sich gemeinsam für eine klare und gerechte Finanzierung des Rettungsdienstes ein. Mit einer aktuellen Resolution machen wir deutlich: Wer in einer Notsituation Hilfe benötigt, darf sich nicht zusätzlich Sorgen um mögliche Kosten machen müssen. Gleichzeitig darf auch der Kreishaushalt nicht weiter belastet werden.

Klare Haltung: Rettungsdienst ist Daseinsvorsorge

Der Kreistag soll unmissverständlich feststellen, dass die medizinische Notfallversorgung ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge ist. Sie muss jederzeit zuverlässig funktionieren, unabhängig davon, wie komplex oder angespannt die Finanzierungsstruktur ist.

Deshalb gilt: Weder Bürgerinnen und Bürger noch der Kreis dürfen die finanziellen Risiken tragen, die durch ungelöste Fragen bei der Refinanzierung entstehen.

Problem: Finanzierungslücken durch Krankenkassen

Aktuell zeigt sich bundesweit ein zunehmendes Problem: Bei den Verhandlungen zwischen Rettungsdienstträgern und Krankenkassen kommt es zu keiner Einigung über die vollständige Kostenübernahme.

Besonders kritisch ist dabei der Umgang mit sogenannten Fehlfahrten, also Einsätzen, bei denen sich vor Ort herausstellt, dass kein Transport erforderlich ist. Diese machen rund 20 Prozent aller Einsätze aus und sind ein unvermeidbarer Teil eines funktionierenden Rettungssystems.

Was oft missverstanden wird: Was „Fehlfahrten“ wirklich sind

In der öffentlichen Diskussion entsteht schnell ein falsches Bild: Der Begriff „Fehlfahrt“ wird häufig so verstanden, als gehe es nur um unnötige Einsätze wegen Bagatellen. Das greift deutlich zu kurz.

Tatsächlich ist die Definition viel breiter. Als Fehlfahrt gilt in der Regel jeder Rettungsdiensteinsatz, bei dem kein Transport ins Krankenhaus erfolgt und dies unabhängig davon, warum. 

Das bedeutet konkret:

  • Behandlung vor Ort statt Transport
    Wenn sich herausstellt, dass eine Versorgung am Einsatzort ausreicht, zählt der Einsatz trotzdem als Fehlfahrt.
  • Mehrere alarmierte Fahrzeuge bei größeren Lagen
    Bei Verkehrsunfällen oder unklaren Notlagen werden oft bewusst mehrere Rettungsmittel gleichzeitig geschickt. Wenn sich vor Ort zeigt, dass nicht alle benötigt werden, fahren einzelne Fahrzeuge ohne Patient zurück,- auch das sind Fehlfahrten.
  • Abgebrochene oder erfolglose Einsätze
    Etwa wenn ein Patient bereits verstorben ist oder eine Reanimation erfolglos bleibt. Medizinisch notwendige Einsätze, aber ohne Transport.
  • Einsatzlage verändert sich vor Ort
    Zum Beispiel wenn sich ein zunächst dramatisch wirkender Notruf als weniger kritisch herausstellt oder sich die Situation bereits vor Eintreffen geklärt hat. 

Wichtig ist: Diese Einsätze sind kein „Fehler“ im eigentlichen Sinne, sondern ein notwendiger Bestandteil eines funktionierenden Rettungssystems. Denn im Notfall muss immer vom schlimmsten Fall ausgegangen werden.

Genau deshalb lassen sich Fehlfahrten auch nicht einfach vermeiden. Sie entstehen zwangsläufig, wenn schnelle Hilfe garantiert werden soll. 

Dennoch weigern sich die Krankenkassen, diese Kosten vollständig anzuerkennen. Stattdessen setzen sie teils deutlich niedrigere Pauschalen fest. Die Folge: Es entstehen Finanzierungslücken.

Die Konsequenzen wären fatal

Wenn diese Lücken nicht geschlossen werden, gibt es nur zwei mögliche Szenarien:

  • Bürgerinnen und Bürger erhalten Gebührenbescheide für Rettungseinsätze
  • oder die kommunalen Haushalte müssen die Differenz tragen

Beides ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Menschen in Notlagen dürfen nicht zusätzlich finanziell belastet werden. Gleichzeitig können Kommunen strukturelle Defizite im System nicht dauerhaft ausgleichen.

Rechtliche Lage verschärft den Druck

Ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat klargestellt, dass bestimmte Kosten, insbesondere für Fehlfahrten, nicht einfach auf Patientinnen und Patienten umgelegt werden dürfen.

Gleichzeitig zeigen juristische Gutachten, dass auch eine dauerhafte Finanzierung über kommunale Haushalte rechtlich problematisch ist. Damit wächst der Handlungsdruck auf allen politischen Ebenen erheblich.

Forderungen an Bund und Land

Die Resolution richtet sich deshalb mit klaren Erwartungen an die zuständigen Ebenen:

An den Bund:

  • Schnelle Reform der Notfallversorgung
  • Anpassung der gesetzlichen Grundlagen (insbesondere im Sozialgesetzbuch V)
  • Sicherstellung einer vollständigen Finanzierung aller notwendigen Kosten

An das Land Nordrhein-Westfalen:

  • Weiterentwicklung des Rettungsgesetzes
  • Schaffung einer rechtssicheren Grundlage für Gebühren
  • Schutz der Kommunen vor zusätzlichen Belastungen

Zudem soll das zuständige Ministerium die Verhandlungen mit den Krankenkassen zur Chefsache machen und für einheitliche sowie faire Lösungen sorgen.

Klare Erwartung an die Krankenkassen

Die Krankenkassen stehen besonders in der Verantwortung. Über Jahrzehnte hinweg haben sie die Kosten des Rettungsdienstes getragen und genau das muss auch künftig gelten.

Alle tatsächlich entstehenden und systembedingt notwendigen Kosten müssen vollständig übernommen werden. Dazu gehören ausdrücklich auch Fehlfahrten.

Versorgung im Kreis Euskirchen stärken

Der Kreis Euskirchen hat erst Ende 2025 einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan beschlossen. Ziel ist es, die Versorgung weiter zu verbessern und auf steigende Einsatzzahlen zu reagieren.

Diese Fortschritte dürfen jetzt nicht durch ungeklärte Finanzierungsfragen gefährdet werden. Ein Stillstand oder eine Verzögerung würde insbesondere den ländlichen Raum treffen und die Sicherheit der Bevölkerung beeinträchtigen.

Die Botschaft der Resolution ist daher:
Eine funktionierende Notfallversorgung darf nicht an Finanzierungsfragen scheitern!

Es braucht jetzt schnelle, verbindliche Lösungen, im Interesse der Menschen vor Ort, der Kommunen und eines leistungsfähigen Gesundheitssystems.

 

Unser Fraktionsvorsitzender Jochen Kupp betont:

„Wer den Rettungsdienst ruft, tut das nicht aus Bequemlichkeit, sondern weil er Hilfe braucht. In solchen Momenten darf niemand darüber nachdenken müssen, ob später eine Rechnung kommt. Gleichzeitig können wir als Kreis nicht dauerhaft einspringen, wenn das System an anderer Stelle nicht sauber finanziert ist.

Fehlfahrten sind kein vermeidbarer Luxus, sondern Ausdruck eines Systems, das im Zweifel lieber einmal zu viel hilft als einmal zu wenig. Genau das erwarten die Menschen und genau das müssen wir auch verlässlich finanzieren.

Deshalb brauchen wir jetzt klare Regeln und eine vollständige Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Alles andere gefährdet auf Dauer die Stabilität unserer Notfallversorgung.“

 

Unsere Resolution finden Sie hier.

 

MK