Um die regionale Wirtschaft in Zeiten der Corona-Pandemie zu unterstützen, haben wir folgenden Antrag für die morgige Sitzung des Kreistages eingebracht:
Sehr geehrter Herr Landrat,
hiermit beantragen wir namens und im Auftrag unserer Fraktionen, den nachfolgenden Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung aufzunehmen. Gleichzeitig bitten wir um Beratung und Beschlussfassung:
„Investitionen in unserer Region beschleunigen, um Arbeit und Beschäftigung zu sichern!“
Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag Euskirchen beauftragt die Verwaltung, die im Haushaltsplan 2020 vorgesehenen Investitionen zu beschleunigen und Aufträge, soweit vergaberechtlich möglich, möglichst regional zu vergeben, um in unserer Region die Nachfrage zu stärken und somit dafür Sorge zu tragen, dass Arbeit und Beschäftigung in Zeiten der Corona-Pandemie gesichert werden und so heute der Grundstein für das Leben, Wirtschaften und Arbeiten von morgen gelegt wird.
2. Der Kreistag Euskirchen bittet den Landrat, auf die Baugenehmigungsbehörde des Kreises einzuwirken mit dem Ziel, dass die dort anhängigen Baugenehmigungsverfahren zügig bearbeitet und finalisiert werden. Dadurch wird nach Meinung unserer Fraktionen eine entscheidende Grundlage für die zukünftige nachhaltige Entwicklung unserer Region gelegt und private Investitionen beschleunigt.
3. Die Vertreter des Kreises Euskirchen in den Entscheidungsgremien der Gesellschaften und Institutionen, an denen der Kreis beteiligt ist, werden beauftragt, das Thema „Investitionsplanung“ in den jeweiligen Gremien zur Sprache zu bringen mit dem Ziel, auch dort durch Beschleunigung der Investitionsvorhaben die Aktivitäten zu Punkt 1 möglichst zu unterstützen.
4. Der Landrat wird gebeten, das Thema „Investitionsplanung“ mit der unter Ziffer 1 beschriebenen Zielrichtung zum Gegenstand der nächsten Bürgermeisterkonferenz zu machen.
5. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, dem Kreistag zeitnah über den Stand der Umsetzung der Investitionen, den Bearbeitungsstand offener Flächennutzungs- bzw. Bebauungspläne sowie die Ergebnisse der Beratungen der o.a. Gremien und der Bürgermeisterkonferenz Bericht zu erstatten.
Begründung:
Das Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich binnen kurzer Zeit weltweit verbreitet. Bürgerinnen und Bürger sind genauso wie Unternehmen unmittelbar wie mittelbar betroffen. Die Pandemie hat nahezu alle Bereiche unserer Gesellschaft erfasst und erfordert staatliche Maßnahmen in erheblichem Umfang.
Bund und Land haben zügig umfassende Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen ergriffen. So hat z.B. die Landesregierung schon Ende März einen 8-Punkte-Plan zum Schutz der Kommunen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von SARS-CoV-2 beschlossen. Das Bundeskabinett legte mit seinem Beschluss vom 03.06.2020 ein breit angelegtes Konjunktur- und Förderprogramm auf, dass ebenfalls die Handlungsfähigkeit der Kommunen perspektivisch absichert.
Die Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes zielen darauf ab, Maßnahmen zu ergreifen, die die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt sowie Bürgerinnen und Bürgern – und damit letztlich unsere Gesamtgesellschaft – in dieser außergewöhnlichen Notsituation stützen und die Folgen abmildern.
Dazu können wir auch in unserer Region einen weiteren Beitrag leisten: Um Arbeit und Beschäftigung abzusichern, bedarf es unseres Erachtens einer Beschleunigung der mit dem Haushalt 2020 vorgesehenen Investitionen und deren Vergaben.
Wir als kommunale Gebietskörperschaften sind auch unmittelbar von Schließungen öffentlicher Einrichtungen in Verbindung mit Mindererträgen im Haushalt und Mehraufwendungen im Zuge der Corona-Pandemie belastet. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden gravierende Steuerausfälle zu verbuchen haben.
Doch dies darf nicht dazu führen, dass dringend notwendige Investitionen in unsere öffentliche Infrastruktur verzögert in die Märkte kommen: Unser Kreis sollte seinen Beitrag dazu leisten, dass es keine Krise nach der Krise gibt.
Um die nachhaltige Entwicklung unserer Region voranzubringen, ist es außerdem von immenser Bedeutung, dass erforderliche Planverfahren – sei es Flächennutzungspläne und / oder Bebauungspläne – sowie Baugenehmigungsverfahren zügig umgesetzt und abgeschlossen werden können, damit Raum für Investitionen zur Verfügung steht und konkrete Bauverfahren zügig in Angriff genommen werden können.
Mit einer schnelleren Umsetzung von kommunalen Investitionsvorhaben und dem Schaffen von räumlichen Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung der Region können wir unsere Verantwortung im Kreis Euskirchen gerecht werden, um gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund dafür Sorge zu tragen, dass heute der Grundstein für das Leben, Wirtschaften und Arbeiten von morgen gelegt werden wird.