Ab heute, Freitag, den 27. März 2020, ist es möglich, Anträge auf Auszahlung der NRW-Soforthilfe 2020 zur Minderung der Folgen der Corona-Krise zu beantragen.
Die Freischaltung des Antragsportals erfolgt im Laufe des Tages!
Zu den Förderbedingungen und Richtlinien gelangen Sie mittels des folgenden Links: www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Sollten Sie im Rahmen der Beantragung der Soforthilfe oder anderer Fördermittel Beratungsbedarf haben, so steht Ihnen die Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen gerne an ihrer Hotline zur Verfügung, die Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Hotline der Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen:
Telefon: 02251/ 15 – 680
E-Mail: wirtschaftsfoerderung_corona@kreis-euskirchen.de
E-Mail- Anfragen werden auch am Wochenende beantwortet. Telefonisch ist die Hotline montags bis donnerstags von 8.30 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr besetzt.
Aktuelle Informationen werden regelmäßig auf der Homepage unter www.wirtschaft-kreis-euskirchen.de und auf dem Facebook Account Wirtschaftsstandort Kreis Euskirchen veröffentlicht.