Was macht eigentlich der JHA?
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) des Kreises Euskirchen ist ein Gremium, das sich speziell mit Fragen der Jugendhilfe in unserem Kreis beschäftigt. Seine Aufgaben umfassen die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Lebensbereichen. Dazu gehören z.B. die Bereitstellung von Angeboten zur frühkindlichen Bildung, die Schulbegleitung, die Förderung von Jugendfreizeitaktivitäten, die Unterstützung von Familien in schwierigen Lebenslagen und die Gewährleistung des Kinderschutzes. Der Jugendhilfeausschuss arbeitet eng mit verschiedenen Akteuren zusammen, wie dem Jugendamt, Schulen, Vereinen und Verbänden, um die Bedürfnisse und Interessen junger Menschen bestmöglich zu vertreten und die Jugendhilfe in unserer Region kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist in Deutschland ein wichtiger Teil der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, der neben der Verwaltung des Jugendamtes agiert. Der Ausschuss ist ein kommunales Verfassungsorgan und besteht aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft des öffentlichen Trägers (hier bei uns Kreistag) oder von dieser gewählten Männern und Frauen, die in der Jugendhilfe tätig sind, sowie Vertretern, die von anerkannten Freien Trägern der Jugendhilfe und Jugendverbänden vorgeschlagen werden. Die Vertretungskörperschaft wählt aus den vorgeschlagenen Personen die stimmberechtigten Mitglieder. Die Vertretungskörperschaften des öffentlichen Trägers besitzen drei Fünftel der Stimmen, während die Vertreter der freien Träger zwei Fünftel der Stimmen haben.
Während die Verwaltung laufende Angelegenheiten erledigt, hat der Jugendhilfeausschuss ein Beschlussrecht in allen grundlegenden Fragen der Jugendhilfe. Die engagierte Beteiligung von Bürgern und Fachkräften der Jugendhilfe führt zu einer "Zweigliedrigkeit der Behörde Jugendamt", die einzigartig in der deutschen Verwaltungsstruktur ist. Die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses binden das Handeln der Jugendamtsverwaltung.
In der heutigen Sitzung des JHA wurden die Mitglieder u.a. zum aktuellen Sachstand der SGB VIII-Reform von der Verwaltung informiert.
Die SGB VIII-Reform bezieht sich auf eine geplante Reform des Achtes Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII), welches das Kinder- und Jugendhilfegesetz in Deutschland regelt. Die Reform zielt darauf ab, die Kinder- und Jugendhilfe zu modernisieren und die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Hierbei sollen insbesondere die Prävention von Kinderarmut, die Partizipation von Kindern und Jugendlichen sowie der Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung verbessert werden. Die Reform beinhaltet verschiedene Maßnahmen wie die Einführung eines Kindergrundsicherungssystems, die Stärkung von Frühen Hilfen und den Ausbau der digitalen Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe.
MK