Neue Bemessungsgrenzen bei Kita-Beiträgen – Entlastung für Familien
Gemeinsam mit den Fraktionen von FDP, UWV und Bündnis 90/Die Grünen wollen wir die Familien in der gerade noch einmal mehr herausfordernden Zeit deutlich mit einer Reduzierung der Kita-Beiträge entlasten.
-> Wir haben daher heute in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses erfolgreich beantragt, die Beitragsbemessungsgrenzen, anhand derer sich die Kindergartenbeiträge errechnen, für alle, also sowohl für Ü3 als auch für U3/U2-Kinder in den jeweiligen Beitragstabellen um 10 % anzupassen und damit alle Eltern deutlich zu entlasten.
-> Darüber hinaus haben wir beschlossen, die erste Stufe der Tabelle (ab der gezahlt werden muss) auf 45.000 € zu erhöhen und haben so für alle Familien, die unterhalb von 45.000 € Jahreseinkommen liegen, den Besuch ihrer Kinder in Kindertagesstätten komplett beitragsfrei gestellt.
Die Entlastungen sollen bereits zu Beginn des am 01.08.2023 startenden Kindergartenjahres 2023/24 greifen.
Der Forderung des Landrates, das dritte Kindergartenjahr vor Eintritt in die Schule auf Kosten des Kreishaushalts und damit auf Kosten aller Städte und Gemeinden, die sie letztlich dann wiederum über die Kreisumlage tragen und über höhere Steuer- und Abgabeneinnahmen bei den Bürgerinnen und Bürger zurückholen, haben wir eine klare Absage erteilt. Das dritte beitragsfreie Kinderjahr ist fest im Koalitionspapier der Landesregierung verankert und wird auch umgesetzt werden. Diesem jetzt auf Kosten des Kreises vorgreifen zu wollen und damit den Kreishaushalt mit rd. 1,2 Mio. € für das Kindergartenjahr 2023/24 zu belasten, ist weder verantwortbar noch sachgerecht und notwendig.
Das Thema Kita-Beiträge ist sehr komplex, daher gehen wir nachfolgend für alle Interessierten nochmals ausführlich auf diese Thematik ein.
Von der Verwaltung wurde in der heutigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorgeschlagen, das dritte Kindergartenjahr beitragsfrei zu stellen. Für das komplette Kindergartenjahr 2023/24 hätte der Vorschlag der Verwaltung Gesamtkosten durch Mindereinnahmen nach jetziger Schätzung in Höhe von mindestens rd. 1,2 Mio € bedeutet.
Diese Kosten sollten über die Einbringung des Kreishaushalts erfolgen, mithin auf Kosten der Kommunen, die diese letztlich über die Kreisumlage mitfinanzieren müssen, und mithin auf Kosten einer jeden Bürgerin und eines jeden Bürgers geschehen. Hierbei wären auch Menschen mit geringen Einkommen (bspw. als Mieter auf die eine mögliche Grundsteuererhöhung umgelegt würde) getroffen.
Beispiel: Alleinerziehende, zur Miete wohnende Mutter mit einem 2-jährigen Kind in einer Tageseinrichtung zahlt aktuell mit einem Jahreseinkommen von unter 37.000 € keine Elterngeldbeiträge. Die Kommune muss aufgrund der Steigerung der an den Kreis insgesamt zu zahlenden, erhöhten Kreisumlage, letztlich um den städtischen Haushalt zu sichern, die Grundsteuer B erhöhen und damit steigen zugleich die Nebenkosten der alleinerziehenden Mutter. Diese muss sodann letztlich für gutverdienende Eltern deren Kindergartenplatz mitfinanzieren.
Von den Kitagebühren Ü3, deren Abschaffung der Landrat gefordert hat, sind nur ca. 12% der Kita-Eltern mit höherem Einkommen betroffen. Menschen mit höheren Einkommen wären durch die vom Landrat geplante Maßnahme überproportional entlastet worden.
Diesen Weg wollten wir nicht mitgehen. Stattdessen haben wir beantragt, die Gebührensatzung, mithin die bestehenden Beitragstabellen Ü3 und U3 im Sinne eines Inflationsausgleichs um 10% anzupassen, um damit den steigenden Kosten für Familien Rechnung zu tragen. Darüber hinaus haben wir uns darauf geeinigt, die erste Stufe der Tabelle (ab der gezahlt werden muss) auf 45.000 € zu erhöhen. Dies haben wir festgemacht am Durchschnittsentgelt der Versicherten plus die zu erwartende Lohnsteigerung und haben so für alle Eltern, die unterhalb von 45.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen liegen, den Besuch ihrer Kinder in Kindertagesstätten komplett beitragsfrei gestellt.
Die Umsetzung erfolgt durch entsprechende Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen (hier: Einkommensgrenzen) in allen Beitragstabellen und damit auch die derzeit gültige Satzung des Kreises Euskirchen i.d.F. des Kreistagsbeschlusses vom 01.04.2020 über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie die Betreuung von Kindern in Tagespflege entsprechend zu ändern.
Link zur aktuellen Satzung i.d.F. v. 01.04.2020:
https://www.kreis-euskirchen.de/fileadmin/dokumente/Jugend_und_Familie/Elternbeitragssatzung_01082020.pdf
In der Kreistagssitzung am 01.04.2020 wurden durch Änderung der Satzung folgende Beitragssätze beschlossen, die ab dem am 01.08.2020 beginnenden Kindergartenjahr 2020/2021 galten (vgl. § 5 Abs. 2 der Elternbeitragssatzung):
Gemäß § 11 Erhöhung der Elternbeitragssatzung steigen die zu zahlenden Elternbeiträge jährlich, erstmals für das Kindergartenjahr 2021/2022 um 1,5 %. Dabei werden die jeweiligen Elternbeiträge bei jeder Erhöhung auf volle Euro-Beträge aufgerundet.
Für das Kindergartenjahr 2022 (Stand 01.08.2022) ergeben sich unter Berücksichtigung der jeweiligen jährlichen Erhöhung folgende Beitragssätze (vgl. folgenden Link auf Homepage der Stadt Mechernich: https://www.awo-bm-eu.de/files/KitaFiles/document/Elternbeitragstabelle%20Stand%2001.08.2022.pdf):
Die jährliche Erhöhung der Beiträge in Höhe von 1,5 % möchten wir im Kindergartenjahr 2023/2024 aussetzen, die Beiträge also auf dem Stand von 2022 einfrieren, um auch so alle Familien zu entlasten.
Durch die von uns geforderte Anpassung der Einkommensgrenzen um jeweils 10 Prozentpunkte nach oben, Aussetzung der turnusmäßigen jährlichen Steigerung der Elternbeiträge um 1,5 % und einer Anhebung der Eingangsstufe auf 45.000 € ergeben sich somit zum Kindergartenjahr 2023/2024 folgende Beitragstabellen:
Kinder, die das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
Einkommen | Bis 25 Stunden Betreuung | Bis 35 Stunden Betreuung | Bis 45 Stunden Betreuung |
Elternbeitrag | Elternbeitrag | Elternbeitrag | |
bis 45.000 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
bis 55.000 € | 96,00 € | 106,00 € | 121,00 € |
bis 68.200 € | 184,00 € | 211,00 € | 237,00 € |
bis 88.000 € | 262,00 € | 290,00 € | 347,00 € |
bis 110.000 € | 353,00 € | 383,00 € | 461,00 € |
über 110.000 € | 393,00 € | 431,00 € | 534,00 € |
Ab dem Monat, in dem das 2. Lebensjahr vollendet wird:
Einkommen | Bis 25 Stunden Betreuung | Bis 35 Stunden Betreuung | Bis 45 Stunden Betreuung |
Elternbeitrag | Elternbeitrag | Elternbeitrag | |
bis 45.000 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
bis 55.000 € | 43,00 € | 53,00 € | 63,00 € |
bis 68.200 € | 58,00 € | 81,00 € | 101,00 € |
bis 88.000 € | 106,00 € | 137,00 € | 169,00 € |
bis 110.000 € | 149,00 € | 189,00 € | 232,00 € |
über 110.000 € | 194,00 € | 211,00 € | 315,00 € |
Übrigens (vgl. § 3 der Beitragssatzung): (1) Besuchen mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder werden mehr als ein Kind einer Familie in Kindertagespflege betreut, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wobei § 3 Abs. 4 dieser Satzung zu beachten ist. Gleiches gilt, wenn mindestens ein Kind einer Familie eine Kindertageseinrichtung besucht und zeitgleich mindestens ein weiteres Kind der Familie in Kindertagespflege betreut wird. (2) Besucht ein Kind einer Familie beitragspflichtig eine Offene Ganztagsschule (OGS), so wird nach Vorlage des Kostenbeitragsbescheides für Geschwisterkinder kein Betrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder die Betreuung in Kindertagespflege erhoben. Dasselbe gilt, wenn das Tagespflegekind selber beitragspflichtig eine OGS besucht; auch dann ist kein Beitrag für die Kindertagespflege zu leisten.
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Das Land NRW hat die beiden letzten Kindergartenjahre in der Vergangenheit unter CDU+FDP Landesregierung bereits beitragsfrei gestellt, so dass die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ab dem Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung komplett beitragsfrei ist (vgl. hierzu auch § 5 Abs. 3 der Elternbeitragssatzung).
Auch die Beitragsfreistellung des 3. Kindergartenjahres vor Einschulung ist durch die neue Landesregierung mit fester Verankerung im Koalitionspapier 2021-2025 in Ausschicht gestellt. Umsetzung voraussichtlich zum Kindergartenjahr 2024/25. Bildung ist Sache des Landes, und zwar von der Kita an. Es ist folglich auch richtig, dass die Finanzierung auch des dritten beitragsfeien Jahres alleine durch das Land angegangen wird.
Daher sollte nun nicht im Vorgriff auf die Umsetzung durch die Landesregierung unnötig der Kreishaushalt belastet werden. Vielmehr sollte der Kreis jetzt die Zeit nutzen, um sich auf mehr Anmeldungen, die mit dem weiteren beitragsfreien Jahr verbunden sein werden, einzustellen. Mithin die erforderlichen Strukturen schaffen, die derzeit noch nicht ausreichend, auch flutbedingt, vorhanden sind. Die Landesregierung hat mit der kürzlich im Landtag beschlossenen Fachkräfteoffensive Kindertageseinrichtungen, bereits einen ersten wichtigen Schritt zur Vorbereitung auf den Weg gebracht.
Wir haben unsere Verantwortung für die Kindertageseinrichtungen und deren Finanzierbarkeit im Blick. Wir haben aktuell im Kreis Euskirchen nicht die Strukturen, um beitragsfrei zu stellen (es ist zu erwarten, dass dann ein Mehr an Anmeldungen für 45-Std. kommt, hier fehlen in den Einrichtungen die Räume/Strukturen und insbesondere auch das Personal). Zudem werden durch das zu erwartende Mehr an Anmeldungen für hohe Buchungsstunden bei kompletter Beitragsfreiheit Ü3 neben erhöhtem Personalaufwand und damit verbundenen Personalmehrkosten auch weitere Sachkosten in den Kindertagesstätten ausgelöst (auch z. B. für Material). Zusätzlich zu den von der Verwaltung angesetzten Kosten von 1,2 Mio. € hätte dieses Vorhaben damit weit höhere Kosten ausgelöst, als die vorgestellte Aufstellung enthielt.
Bildung muss für alle verfügbar sein. Eine Einbeziehung von Eltern entsprechend ihres Einkommens dient dabei dazu, ein qualitativ hochwertiges und für alle verfügbares Angebot frühkindlicher Bildung zu erhalten und weiter auszubauen.
Wir stehen für Verlässlichkeit und dabei auch dafür, kein Kostenrisiko einzugehen. Es darf keine Schließungen von Kindertageseinrichtungen geben! Wir wollen allen Familien eine Entlastung zukommen lassen, gleichzeitig aber auch den Kreishaushalt dabei nicht über Gebühr belasten. Wir haben daher nicht nur die Verantwortung für die Eltern, sondern auch unsere Verantwortung für den Kreishaushalt im Blick und damit auch unsere Verantwortung für unsere kommunale Familie und mithin für alle Bürgerinnen und Bürger.
BBN / MK