Alle Kindertageseinrichtungen im Kreis Euskirchen erhalten Geld aus Sonderfonds
& Fortsetzung und Ausbau der Schulsozialarbeit auf den Weg gebracht!
Im September wurde durch den Kreistag die Zuführung eines Betrages in Höhe von 125.000 € in einen Sonderfonds „Corona und Hochwasser“ beschlossen. Diese Gelder werden nun, wie heute durch den Jugendhilfeausschuss empfohlen, mittels eines Schlüssels auf alle Kindertagesstätten im Kreis Euskirchen verteilt. Dabei gilt als Verteilschlüssel die Anzahl der aktuell betreuten Kinder. Der Auszahlungsbetrag pro Kind beträgt 16,83 €. Die Einrichtungen können dann selber entscheiden, wie sie das Geld konkret verwenden.
Birgit Braun-Näger, unsere Sprecherin im Jugendhilfeausschuss, kommentiert:
„Wir freuen uns, dass mit dieser Art der Verteilung größerer bürokratischer Aufwand für die Leitungen der Kindestagesstätten vermieden werden kann. Wir danken an der Stelle der AG 78 noch einmal für den Vorschlag zur Vorgehensweise und insbesondere auch den Trägern stark flutbetroffener Einrichtungen für ihr vorheriges Einverständnis zur pauschalierten Verteilung an alle Einrichtungen.“
Ebenfalls einstimmig wurde die Empfehlung zur Fortsetzung und Erweiterung der Schulsozialarbeit auf den Weg gebracht, die im Vorfeld intensiv im interfraktionellen Arbeitskreis Jugendhilfeplanung beraten wurde. Das derzeitige Landesprogramm „Aufholen nach Corona“ und die damit verbundene Förderung enden zum 31.12.2022. Mit dem wichtigen Beschluss zum weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit ab dem 01.01.2023 gehen wir zugleich ein großes Stück weiter in Richtung flächendeckende Versorgung und sichern zudem die dauerhafte Einrichtung dieses wichtigen Instruments der Schulsozialarbeit.
Die Copsy-Studie, die Anfang des Jahres zu den Folgen von Corona für Kinder und Jugendliche erschienen ist, bestätigt die Wirksamkeit von diesen niedrigschwellig erreichbaren Beratungsangeboten für Kinder und Jugendliche. Die Schulsozialarbeiter und Schulsozialberaterinnen werden intensiv angefragt – in allen Schulformen und in all ihren Kompetenzbereichen. Für den Kreis Euskirchen stellt Schulsozialarbeit als dezentrales Beratungsangebot eine für Kinder, Jugendliche und Eltern gut erreichbare soziale Infrastruktur dar – und wird entsprechend genutzt.
Braun-Näger: „Mit dem Beschluss der neuen Stellen tragen wir zur kreisweiten Versorgung mit diesem so wichtigen niedrigschwelligen Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche bei. Dieses begegnet einer immer intensiveren Nachfrage an allen Schulen und wird gleichermaßen von unserem Jugendamt, den Schulen, den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern befürwortet und genutzt.“
B B-N