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Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss2026-05-28

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

 

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Im Jugendhilfeausschuss des Kreises Euskirchen stand heute ein zentrales Zukunftsthema auf der Tagesordnung: die Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027. Die entsprechende Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Kreis Euskirchen und den Städten, Gemeinden sowie weiteren Schulträgern soll nun auf den Weg gebracht werden. Der Ausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, die Vereinbarungen zum 1. August 2026 abzuschließen.

Grundlage hierfür ist das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes. Zum Thema Offene Ganztagsschule (OGS) hat der Kreis Euskirchen eine Feststellungsklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Hintergrund ist die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob das Land die Kommunen überhaupt wirksam zur Umsetzung dieses Rechtsanspruchs verpflichten kann. Der Kreis vertritt die Auffassung, dass Zuständigkeit und Finanzierung nicht einseitig auf die kommunale Ebene verlagert werden dürfen. Gleichzeitig zeigt sich ein strukturelles Problem: Während die Schulträger - in der Regel Städte und Gemeinden - organisatorisch für die Bereitstellung der Plätze verantwortlich sind, richtet sich der Rechtsanspruch gegen den Kreis als Träger der Jugendhilfe, ohne dass dieser tatsächlich Einfluss auf die konkrete Platzverfügbarkeit hat.
Mehrere Kommunen, darunter auch größere Städte wie Aachen, Düren, Düsseldorf oder Köln, unterstützen diese Klage. Ziel ist es, das Land zu einer rechtssicheren und vor allem auskömmlich finanzierten Lösung zu bewegen. 

Es ist aus unserer Sicht richtig, dass hier Klarheit geschaffen wird und das Konnexitätsprinzip eingehalten wird, also dass derjenige, der neue Aufgaben überträgt, auch für deren Finanzierung sorgt.
Die Offene Ganztagsschule ist ein zentraler Baustein für Bildungsgerechtigkeit und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Nordrhein-Westfalen hat beim Ausbau in den vergangenen Jahren wichtige Fortschritte erzielt und wird auch weiterhin seiner Verantwortung gerecht. Gleichzeitig ist klar: Die Umsetzung des Rechtsanspruchs ab 2026 stellt insbesondere unsere Kommunen vor erhebliche Herausforderungen. Dass zahlreiche Städte den Rechtsweg beschreiten, nimmt die CDU-Landtagsfraktion sehr ernst. Deshalb steht diese in einem engen Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden, um tragfähige und verlässliche Lösungen zu entwickeln.

Richtig ist auch: Der Rechtsanspruch ist vom Bund beschlossen worden. Daraus erwächst eine Mitverantwortung des Bundes für eine auskömmliche und dauerhafte Finanzierung. Die bisher vorgesehenen Bundesmittel sind ein wichtiger Beitrag, werden aber den tatsächlichen Anforderungen vor Ort noch nicht vollständig gerecht.

Für uns als CDU-Fraktion ist entscheidend: Wir brauchen eine faire Lastenverteilung zwischen Bund, Land und Kommunen sowie Planungssicherheit für die Träger vor Ort. Unser Ziel bleibt ein qualitativ hochwertiger und verlässlicher Ganztag. Daran arbeiten wir mit Nachdruck.


Maren Kurth, unsere Sprecherin im Jugendhilfeausschuss, betont:

„Die CDU-Kreistagsfraktion unterstützt ausdrücklich den eingeschlagenen Weg des Kreises. Der Rechtsanspruch für Familien muss verlässlich umgesetzt werden. Mit der nun geplanten Kooperationsvereinbarung sollen vor allem klare Zuständigkeiten und verlässliche Abläufe zwischen Kreis und Schulträgern geschaffen werden. Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle der Dezernatsleiterin und unserem Jugendamt. Hier wird sich mit großem Engagement und hohem Einsatz mit diesem komplexen Thema befasst und gemeinsam mit allen Beteiligten daran arbeitet, eine gute und verlässliche Lösung für Familien im Kreis Euskirchen zu schaffen.“


Die Vereinbarung orientiert sich an einem Muster der kommunalen Spitzenverbände und wurde gemeinsam mit den Städten und Gemeinden im Kreis Euskirchen angepasst.

Die endgültige Entscheidung trifft der Kreistag Anfang Juli.

Die Sitzungsunterlagen zum JHA gibt es hier.

 

MK