Skip to main content Skip to page footer

Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss2024-11-25

Belastungsausgleich des Landes für Betreuung U3-Kinder

Zusätzliche Landesmittel zur Entlastung des Kreishaushalts und Minderung der Kreisumlage

Der Kreis Euskirchen hat erfreulicherweise vom Land Nordrhein-Westfalen zusätzliche Finanzmittel erhalten, die die finanzielle Belastung der kommunalen Haushalte reduzieren werden. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlich verankerten Verpflichtung des Landes, die Jugendämter bei der Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (Rechtsanspruch U3) zu unterstützen.

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) hat nun angekündigt, per Rechtsverordnung Ausgleichszahlungen in Höhe von rund einer Milliarde Euro an die örtlichen Jugendhilfeträger zu leisten. Für den Kreis Euskirchen ergeben sich daraus folgende Zahlungen:

  • Einmalzahlung im Jahr 2024: 5.553.718,47 €
  • Einmalzahlung im Jahr 2025: 1.178.002,88 €
  • Ab dem Kindergartenjahr 2025/2026: Erhöhung des Zuschusses nach § 38 Abs. 3 KiBiz auf 27,57 %, was zu einer jährlichen Förderung von etwa 2,4 Mio. € führen wird.

Die Einmalzahlung für das Jahr 2024 war aufgrund der kurzfristigen Entscheidung des Landes nicht im Haushalt des laufenden Jahres eingeplant. Dadurch wird sich das Jahresergebnis 2024 deutlich verbessern. Die CDU-Kreistagsfraktion unterstützt ausdrücklich den geplanten Einsatz des Betrages in Höhe von 5,6 Mio. € zur Senkung der Kreisumlage.

Diese Mittel werden es dem Kreis ermöglichen, die Belastung für die Kommunen ein wenig abzumildern - ein positiver Schritt für die Kommunen im Kreis Euskirchen, denn sonst wäre die  Kreisumlage in 2025 noch höher ausgefallen. 

 

Hier sind einige weiterführende Hintergrundinformationen zu dem Thema:


Rechtsanspruch auf U3-Betreuung

Seit dem 1. August 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Dies stellt die Kommunen und Jugendämter vor große Herausforderungen, insbesondere bei der Bereitstellung ausreichender Betreuungsplätze und bei der Finanzierung der Infrastruktur sowie der laufenden Betriebskosten.

Der Rechtsanspruch basiert auf dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern sowie frühkindliche Bildung stärken. Um die Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen, hat das Land Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren wiederholt Förderprogramme aufgelegt.


Die finanzielle Herausforderung für Kommunen

Der Ausbau der U3-Betreuung bringt hohe Kosten mit sich, beispielsweise für:

  • Neubau oder Erweiterung von Kitas
  • Personalkosten für Erzieher*innen und Betreuungskräfte
  • Laufende Betriebskosten wie Material, Instandhaltung und Energie

Die Finanzierung dieser Kosten wird durch das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) geregelt. Es sieht eine Kostenbeteiligung von Land, Kommunen und Eltern vor. Dennoch kommt es immer wieder zu Finanzierungslücken, die die kommunalen Haushalte belasten. Deshalb fordert der Städte- und Gemeindebund NRW seit Jahren eine stärkere finanzielle Beteiligung des Landes.


Was regelt das KiBiz?

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist die zentrale Grundlage für die Finanzierung und Organisation von Kindertageseinrichtungen in NRW. Es legt fest:

  • Förderquoten: Wie hoch der Landeszuschuss im Verhältnis zu den Kosten ist. Im aktuellen Fall wird die Förderquote nach § 38 Abs. 3 KiBiz ab dem Kindergartenjahr 2025/26 auf 27,57 % erhöht.
  • Qualitätsstandards: Vorgaben zu Personalschlüssel, Gruppengrößen und pädagogischen Konzepten.
  • Finanzierungsmodelle: Kombiniert aus Pauschalbeträgen pro Kind, Zuschüssen und Sonderförderungen.

Warum sind die zusätzlichen Mittel jetzt wichtig?

  1. Kurzfristige Einmalzahlung: Die Zahlung von 5,55 Mio. € in 2024 ist ein wichtiger Puffer für die kommunalen Haushalte. Diese Mittel waren bisher im Haushalt des Kreises nicht eingeplant und verbessern daher das Jahresergebnis erheblich.
  2. Minderung der Kreisumlage: Durch den Einsatz dieser Mittel kann die Belastung durch die Kreisumlage reduziert werden. Die Kreisumlage ist eine Art "Beitrag", den die Städte und Gemeinden an den Kreis zahlen müssen, um Aufgaben wie Jugendhilfe, Gesundheitsdienste oder Verkehrsplanung zu finanzieren.
  3. Langfristige Planungssicherheit: Mit der ab 2025/26 erhöhten Förderung von etwa 2,4 Mio. € jährlich schafft das Land eine nachhaltige Entlastung, die die Haushalte der Jugendämter stabilisiert.

Warum ist die Kreisumlage ein Thema?

Die Kreisumlage wird von den Kommunen meist als Belastung wahrgenommen, da sie unabhängig von der finanziellen Lage der Gemeinden erhoben wird. Kommunen mit ohnehin angespannten Haushalten geraten dadurch oft unter Druck. Daher sind alle Mittel, die zu einer Senkung der Kreisumlage führen, willkommen.


Politische Bedeutung

Die CDU-Kreistagsfraktion begrüßt die zusätzlichen Mittel, weil sie ein Signal des Landes an die Kommunen sind: Die Herausforderungen der Jugendhilfe werden erkannt und ernst genommen. Gleichzeitig bleibt die Forderung bestehen, dass solche Zahlungen nicht nur einmalig, sondern dauerhaft auf hohem Niveau gesichert werden.


 

 

MK