Rücknahme der Heranziehung der kreisanagehörigen Kommunen zur Durchführung der Sozialhilfe
von Ursula Beul
Die gemäß Satzung in 2004 erfolgte Übertragung von Aufgaben der Sozialhilfe auf die Kommunen soll zum Ende des Jahres 2019 aufhoben werden.
Ab spätestens Januar 2020 gibt es im Kreisgebiet dann drei Sozialleistungsstandorte, und zwar in Euskirchen für die Kommunen Euskirchen, Weilerswist und Bad Münstereifel, in Mechernich für die Kommunen Mechernich und Zülpich sowie in Schleiden für die Kommunen aus dem Südkreis.
Die Verwaltung hat mit den Kommunen entsprechende Gespräche geführt.
Hintergrund dieser Entscheidung sind verschiedene problematische Entwicklungen, die nach Prüfungen des Bundesrechnungshofes, der Rechnungsprüfung sowie der Fachaufsicht des Kreises zu Tage getreten waren. Weiter wurde vereinbart, eine Arbeitsgruppe zum Thema „Delegierte Leistungen“ einzurichten. Ursprüngliches Ziel war ein weiterer Ausbau und eine Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit durch die Bildung weniger Standorte im Kreisgebiet – selbstverständlich mit tragfähiger Personal- und Sachausstattung, um die notwendigen qualitativen Optimierungen und einzuhaltenden Anforderungen im Bereich des SGB XII vornehmen zu können.
Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wurden verschiedene Konstellationen diskutiert, die die Entwicklungen in laufenden Ausräumungsverfahren sowie die vorliegenden Anforderungen des Bundesrechnungshofes berücksichtigten. Das Erlebnis der Arbeitsgruppe ergab, dass ausschließlich die Rücknahme der Heranziehung zielführend sei.
Mit den Kommunen wurde einvernehmlich geplant, dass der Kreis wieder die Durchführung der Aufgaben nach dem SGB XII vollumfänglich übernimmt und drei Standorte gebildet werden, die sich an den vorhandenen Standorten des Jobcenters EU-aktiv orientieren. Diese Maßnahme ist die beste Voraussetzung, um so entsprechende „Sozialleistungszentren“ bilden zu können. Ausnahme hiervon ist der Südkreis durch die bereits vorhandene und gut funktionierende interkommunale Zusammenarbeit. Hier ist zunächst einmal der Standort Schleiden vorgesehen. Die ursprünglich vorgesehene Aufgabenwahrnehmung sollte im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgen. Diese wurde jedoch von der Bezirksregierung nicht genehmigt.
Da die gesamte Maßnahme eine entsprechende Vorlaufzeit benötigt, ist der Wechsel prinzipiell zum 1. Januar 2020 vorgesehen. Auch ist es notwendig, für den entsprechenden Übergangszeitraum Räumlichkeiten anzumieten, in denen die Mitarbeiter/innen für den Standort ihren Platz finden. Dies gilt sowohl für Euskirchen wie auch für Mechernich. Für den Standort Schleiden ist die Anmietung von Räumen im Rathaus vorgesehen.
Darüber hinaus gilt es, mit den Kommunen Gespräche zu führen bezüglich der in Betracht kommenden Beschäftigten, welche dann als Kreisbedienstete agieren. Die evtl. offenen Stellen müssen entsprechend frühzeitig ausgeschrieben werden, damit im Hinblick auf Kündigungsfristen keine Verzögerungen bei den Stellenbesetzungen eintreten. Dies ist auch dem Umstand geschuldet, dass Einarbeitungen erfolgen müssen, damit der Dienstbetrieb bei Übergang der Aufgabe an den Kreis gewährleistet ist.
Um eine ordnungsgemäße Sachbearbeitung sicherzustellen, ist auch eine Reduzierung des Fallzahlenschlüssels angedacht, d.h. wenn bisher pro Sachbearbeiter/in 130 Fälle bearbeitet wurden, so sollen es zukünftig nur „noch“ 110 Fälle sein.
Unsere Fraktion begrüßt diese Regelung ausdrücklich und erwartet nunmehr eine zügige Umsetzung.