Bericht aus dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit: Gefahrstoffüberwachung im Einzelhandel2017-03-09
von Günther Schulz
Gefahrstoffüberwachung im Einzelhandel
Einführung einer Mindestanzahl an jährlichen Regelinspektionen
Ebenso wie Arzneimittel unterliegen auch die Gefahrstoffe im Einzelhandel der Überwachung (z.B. Lampenöle, Zement, Farben, Lacke, Insektizide, Herbizide etc.). Die Gefahrstoffüberwachung im Einzelhandel beinhaltet im Wesentlichen die
- Erteilung von Erlaubnissen zum Handel mit giftigen Stoffen und Zubereitung
- Überwachung aller Betriebe und Einrichtungen, die Gefahrstoffe im Einzelhandel in den Verkehr bringen
- Produktkontrolle von Gefahrstoffen
Rechtsgrundlagen für diese Tätigkeit sind z.B. das Chemikaliengesetz, die Gefahrstoffverordnung, die REACH-Verordnung oder die Chemikalienverbots-Verordnung
Gefahrstoffüberwachung
Der Bereich Gesundheitswesen kontrolliert, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes, regelmäßig Einzelhandelsbetriebe, die Gefahrstoffe an private Endverbraucher abgeben. Überwacht werden alle Betriebe und Einrichtungen, in denen gefährliche Stoffe und Zubereitungen in den Verkehr gebracht werden wie z.B.
- Supermärkte,
- Baumärkte,
- Drogeriefachhandel,
- Farben- und Tapetengeschäfte,
- Gärtnereien und Gartencenter,
- Zoofachgeschäfte,
- Ein-Euro-Läden und
- Tankstellen.
Gemäß der §§ 2 und 6 ChemVwV ist im Kreis Euskirchen die Abteilung: „Gesundheit“ der Kreisverwaltung Euskirchen für die amtliche Inspektion der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften – auch außerhalb von Apotheken – (Gefahrstoffüberwachung im Einzelhandel) zuständig. Dabei handelt es sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung.
Im Sommer des vergangenen Jahres ist dahingehend eine Gesetzesänderung erfolgt, dass nicht mehr nur anlassbezogene Kontrollen erfolgen, sondern nunmehr 0,1 Regelinspektionen pro 1.000 Einwohner des Kreises und Jahr durchzuführen sind. Im Falle des Kreises Euskirchen sind dies somit 18 bis 19 durchzuführende Regelinspektionen pro Jahr. Hiermit verbunden sind auch zusätzliche regelmäßige Meldungen an die Bezirksregierung Köln, die aktive Mitwirkung an vom Land vorgegebenen Projekten wie z. B. die Überprüfung der Inhaltsstoffe von Modeschmuck im Einzelhandel, sowie regelmäßige Dienstbesprechungen und Fortbildungen.
Für die Durchführung der Regelinspektionen ist ein 0,5-Stellenanteil eingerichtet worden. Gemäß den Sachkundevorgaben erfolgt eine Besetzung mit einer pharmazeutisch-technischen Assistentin. Inwieweit sich der Aufgabenzuwachs zusätzlich auch auf den Verwaltungsbereich im Hinblick auf die Durchsetzung der chemikalienrechtlichen Vorschriften (Einleiten von Bußgeldverfahren, Gefahrenabwehr nach dem Ordnungsbehördengesetz etc.) auswirken wird, kann bislang nicht eingeschätzt werden.
„Dies ist ein weiteres Beispiel für eine nicht beabsichtigte Stellenmehrung, die durch den Gesetzgeber verursacht wird!“ kommentiert der Vorsitzende des Sozial- und Gesundheitsausschusses, Günther Schulz, diesen Vorgang.