Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit in der aktuellen Wahlperiode stellte die Heimaufsicht ihren nach § 14 WTG NRW alle zwei Jahre zu erstellenden Tätigkeitbericht für die Jahre 2023 und 2024 vor. Der Bericht gibt regelmäßig Aufschluss über die Aufgaben und Tätigkeiten der Heimaufsicht sowie über deren Erfahrungen im Umgang mit dem geltenden Heimrecht. Darüber hinaus gibt er einen Überblick über die aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeeinrichtungen als auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen des Kreises Euskirchen. Darüber hinaus zeigt er den Bestand an Leistungsangeboten aller dem WTG NRW unterliegenden insgesamt 187 Wohn- und Betreuungsangebote zum Stichtag 31.12.2024 auf. Zudem gibt der Bericht einen Ausblick auf die in Planung befindlichen Leistungsangebote. Im Übrigen gibt der Bericht auch einen Überblick über die bei den Regel- und Anlassbegehungen festgestellten Mängel und zu den teils zur Überprüfung der jeweiligen Behebungen teils mehrfach erforderlichen Nachprüfungen und gibt auch einen Überblick über die eingegangenen Beschwerden.
Große Sorge bereitet nach dem Fazit des Berichts der bestehende große Fachkräftemangel sowohl im Bereich der Einrichtungen mit Pflegeschwerpunkt als auch im Bereich der Eingliederungshilfe.
Die Vorsitzende des Ausschusses, Birgit Braun-Näger, dankte den in der Sitzung anwesenden Kolleginnen der Heimaufsicht für ihre wichtige Arbeit.
Die aktuellen Ergebnisberichte mit den wesentlichen Ergebnissen der Regelprüfungen aller Wohn- und Betreuungsangebote im Kreis Euskirchen, die dazu dienen, Bewohnerinnen und Bewohnter, Angehörige und Interessierte zu informieren, sind auf der Internetseite des Kreises Euskirchen unter folgendem Link abrufbar:
BBN