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Bericht aus dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr: Verordnung zum Schutz freilebender Katzen2017-12-04

Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr hat in seiner Sitzung am 04.12.2017 den Erlass einer Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Euskirchen beschlossen. Möglich war dies durch eine Gesetzesänderung im Tierschutzgesetz. Noch im Jahr 2015 scheiterte eine Initiative von Tierschutzvereinen im Kreis an der damals geltenden Gesetzeslage.

von Karsten Stickeler

Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr hat in seiner Sitzung am 04.12.2017 den Erlass einer Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Euskirchen beschlossen. Möglich war dies durch eine Gesetzesänderung im Tierschutzgesetz. Noch im Jahr 2015 scheiterte eine Initiative von Tierschutzvereinen im Kreis an der damals geltenden Gesetzeslage.

Nach der Verordnung müssen Katzen, die unkontrollierte Freigänger sind, sowohl gekennzeichnet, so dass der Halter ermittelt werden kann, als auch fortpflanzungsunfähig gemacht worden sein. Eine Ausnahme soll nur gelten für Zucht- und/oder Rassekatzen, deren Halter ein berechtigtes Interesse nachweisen und die Kontrolle und Versorgung aller Nachkommen gewährleisten können.

Hintergrund der Verordnung war die Tatsache, dass es im gesamten Kreisgebiet zunehmend zu einer unkontrollierten Vermehrung freilebender Katzen gekommen war, was zu einer Überpopulation und dramatischen Erhöhung von Erkrankungen geführt hatte. Das wurde von den Tierschutzorganisationen bei einer Befragung des Kreises bestätigt.

Auch die Fachabteilung des Kreises empfahl den Erlass der Verordnung, um ein Bewusstsein für die Problemlage bei den Katzenhaltern zu schaffen, die Überzeugungsarbeit der Tierschutzvereine zu erleichtern und den Gesundheitszustand der kreisweiten Katzenpopulation zu verbessern.

Die bei der Sitzung anwesenden Tierschützerinnen und -schützer begrüßten die einstimmige Entscheidung des Ausschusses mit langem Applaus.