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Bericht aus dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr2019-11-07

Reduzierung von Nitrat im Grundwasser

von Leo Wolter

 

In den Sommermonaten sorgten Artikel im Lokalteil der Kölnischen Rundschau mit der Überschrift "Dürfen nicht zur Güllegrube werden" für Schlagzeilen. Kernaussagen der Artikel und den folgenden Leserbriefe waren, dass sich die Gülleimporte aus den Niederlanden in den Kreis Euskirchen von 2017 auf 2018 drastisch erhöht hätten. Gülletransporte, Gülleausbringung und damit verbundene Geruchsbelästigungen sowie mögliche Grundwasserbelastungen sorgten für eine teilweise emotionale Diskussion in der Öffentlichkeit.

Mitte August fand ein Gespräch der Kreisbauerschaft Euskirchen, der Landwirtschaftskammer NRW und Vertretern der Kreistagsfraktionen aller Parteien statt. Die Politik verständigte sich darauf, dass die Landwirtschaftskammer NRW im Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr über den Wirtschaftsdüngereinsatz (u.a. Gülle) im Kreis Euskirchen berichten soll.

In der Ausschusssitzung am 6.11.2019 nahm der Geschäftsführer der Kreisstellen Aachen, Düren und Euskirchen der Landwirtschaftskammer Nord-Rhein Westfalen und Leiter der Bezirksstelle für Agrarstruktur, Herr Adams, nun die Gelegenheit wahr, die Ausschussmitglieder anhand seiner Präsentation ausführlich zu informieren. Herr Adams stellte klar, dass die Erfassung und der Einsatz der Wirtschaftsdünger wie Gülle, Champost, Kompost etc. streng gesetzlich geregelt sind. Er legte dar, dass die Mengenangaben, wonach angeblich im Kreis Euskirchen ein deutlicher Importüberschuss zu verzeichnen sei, so nicht stimmen. Im Gegenteil hätten sich die Gülleimporte in den Kreis Euskirchen im Jahr 2018 mit rund 30.000 Tonnen gegenüber 2017 halbiert.

So betrage nach der aktuellen Auswertung der Nähstoffvergleiche im Nordkreis (überwiegend Ackerbau) der N-Anteil aus der eigenen Tierhaltung lediglich 20 kg/ha, natürlich sei dort der N-Importanteil mit bis zu 60 kg/ha höher. Im südlichen Teil des Kreises Euskirchen sei dies umgekehrt der Fall, hier finde man deutlich mehr tierhaltende Betriebe, also auch eine höhere N-Versorgung /ha aus der eigenen Tierhaltung, dem ein sehr geringer N-Importanteil gegenüberstehen würde. Insgesamt seien die Mengen des im Kreis ausgebrachten Wirtschaftsdüngers verglichen zu anderen Regionen unproblematisch.

Würden dennoch Gebiete mit hoher Nitratbelastungen (rote Grundwasserkörper), sogenannte § 13 DüV-Gebiete, ausgewiesen, wären dafür auch andere regionale Besonderheiten, so z. B. infolge von Regenschattenlagen verantwortlich. Dennoch sei die Problematik mehr als bekannt und der Landwirtschaft sehr bewusst.

So würden u.a. in diesen kritischen Bereichen zur Verbesserung der Situation einzelbetriebliche Beratungen erfolgen.

Der Europäische Gerichtshof hat auf Betreiben der EU-Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Juni 2018 festgestellt, dass die Düngeverordnung nicht ausreicht, um den Verpflichtungen aus der EU-Nitratrichtlinie nachzukommen.

Die Einhaltung der düngerrechtlichen Vorschriften, zu denen auch die Einhaltung des Höchstwertes von 170 Kg N je Hektar zählt, wird in NRW vom Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV) streng überprüft.

Werden Verstöße im Zusammenhang mit der Ausbringung von Gülle gegen die gesetzlichen Vorschriften festgestellt, so hat dies Konsequenzen. So werden z. B. Bußgelder verhängt und (da es sich um einen Verstoß gegen die Cross-Compliance-Vorschriften handelt) und die EU-Prämienzahlungen erheblich gekürzt.

In seinem Referat legte Herr Adams überzeugend dar, dass die Landwirtschaft mehr als bemüht sei, pflanzengerecht und nach guter fachlicher Praxis entsprechend der neuen Landesdüngeverordnung NRW , die seit dem 01.03.2019 in Kraft ist, zu düngen, um Nitrat im Grundwasser zu minimieren.

 

·        Dazu wird der Düngerbedarf der Pflanze ermittelt,

·        die Mineralisation aus dem Boden (kg Nmin) bestimmt,

·        die Düngermenge (N kg/ha) aus den Wirtschaftsdüngern errechnet und dabei Faktoren wie die eigene Tierhaltung, Biogasgärrest, Import Wirtschaftsdünger berücksichtigt,

·        zusätzlich die begleitende/ergänzende Düngermenge (N kg/ha) als Mineraldünger ermittelt, um so

·         die gesamte N-Menge in kg/ha zu saldieren.

Ziel des Arbeitskreises Gewässerschutz der Land- und Wasserwirtschaft ist es, eine Reduzierung des Nitrat-Überschusses/ha auf einen unproblematischen Wert von 50 kg N/ha zu erreichen, um die Problematik von Nitrat im Grundwasser in den roten Gebieten generell zu lösen. Dazu gehört eine Vielzahl von Lösungsstrategien, die bedarf- und situationsgerecht entwickelt werden.