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Bericht aus dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Mobilität2025-11-26

Wichtige Entscheidungen für Mobilität & Sicherheit im Kreis Euskirchen

Wichtige Entscheidungen für Mobilität & Sicherheit im Kreis Euskirchen

Bereits in der 1. konstituierenden Sitzung haben wir heute im Ausschuss für Planung, Umwelt und Mobilität beschlossen, drei Kreisstrassenabschnitte der K 28 in der Ortsdurchfahrt Kall-Scheven, K 76 in der Gemeinde Hellenthal zwischen Hecken und Paulushof und den Kreisverkehr auf der K 24 Felix-Wankel-Straße in Euskirchen instand zu setzen. Insgesamt werden hierfür ca. 520.000.- € investiert. Die Sanierungsmaßnahmen müssen witterungsbedingt in den Monaten April bis Oktober erfolgen und teilweise mit Schulferien abgestimmt werden. Damit eine frühzeitige öffentliche Ausschreibung möglich ist, ist die Bereitstellung der Mittel bereits vor Rechtskraft des Haushalts notwendig. Nur so kann der Kreis sowohl Verkehrssicherheit und Substanzerhalt gewährleisten als auch günstigere Angebotspreise erzielen. Die CDU-Kreistagsfraktion wird sich auch weiterhin nachhaltig für eine solide und kontinuierliche Instandhaltung aller Kreisstraßen im Kreis Euskirchen einsetzen.

Seit Jahren ist der Fahrradweg entlang der Kreisstraße 19 zwischen Euskirchen-Palmersheim und dem Kreisverkehr an der Landesstraße 210  in einem schlechten Zustand und für Radfahrer gefährlich. Dieser Radweg wird nun unter Berücksichtigung des Masterplan Radverkehr ausgebaut und instandgesetzt. Damit wird eine für den Alltagsradverkehr und das Rheinische Radrevier bedeutende Route umfassend modernisiert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 750.000 €. Erwartete Förderung aus Mitteln des Rheinischen Reviers: 95 %, sodass der Kreis nur einen Eigenanteil von ca. 37.500 € trägt.
Die Maßnahme kann unmittelbar nach der Winterperiode beginnen, sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt 

Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war der präventive Hochwasserschutz. Aus dem Wiederaufbaufonds von Bund und Land stehen dem Kreis Euskirchen insgesamt rund 21,5 Millionen Euro für vorbeugende Maßnahmen zur Verfügung, die auf Empfehlung des Ausschusses vollständig an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weitergeleitet werden sollen. Die Mittel basieren auf dem gesetzlichen Anspruch des Kreises, zehn Prozent der bewilligten Wiederaufbaumittel für präventive Maßnahmen zu erhalten – maßgeblich sind die zum 30. September 2024 bewilligten Fördermittel. Für die Mittelverteilung sieht das Konzept vor, zunächst jeder Kommune einen Grundbetrag von einer Million Euro zuzuteilen. Damit wird sichergestellt, dass alle Orte gleichermaßen in die Lage versetzt werden, konkrete Maßnahmen zu entwickeln und anzustoßen. Die dann noch verbleibenden rund 10,5 Millionen Euro sollen nach einem Verteilungsschlüssel vergeben werden, der sich aus der Höhe der bereits bewilligten Wiederaufbaumittel für beschädigte öffentliche Infrastruktur sowie private Haushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft ergibt. Diese beiden Kriterien werden gleich gewichtet und spiegeln das Betroffenheitsmaß der jeweiligen Kommune nach der Flutkatastrophe 2021 wider.

Damit die Mittel zielgerichtet eingesetzt werden können, werden die Kommunen aufgefordert, bis spätestens 30. Juni 2026 Maßnahmensteckbriefe vorzulegen, die mit dem zuständigen Landesministerium (MHKBD NRW) abgestimmt sind. In diesen Steckbriefen sollen Zielsetzung, Inhalte, Kosten und erwartete Wirkungen der geplanten Maßnahmen detailliert dargestellt werden. Erst auf dieser Grundlage legt die Kreisverwaltung die endgültige Mittelverteilung fest. Nicht benötigte oder von einzelnen Kommunen nicht durch konkrete Maßnahmen hinterlegte Mittel können anschließend im Rahmen einer Nachverteilung an andere Kommunen übertragen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die bereitstehenden Gelder vollständig genutzt werden und alle Kommunen im Kreis Euskirchen ihre Vorsorgekonzepte weiterentwickeln und umsetzen können.

 

EJ