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Bericht aus dem Ausschuss für Planung, Nachhaltigkeit und Mobilität2024-11-14

Oleftalbahn, AWZ Mechernich, Abfallgebühren

Viele spannende Themen im Fachausschuss

 

Im vergangenen Ausschuss am 13.11.2024 wurde die Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Oleftalbahn Kall-Hellenthal präsentiert. Die Grobschätzung zu den Kosten beläuft sich auf ca. 75 Mio. Euro. Davon wären nach grober Schätzung wiederaufbauhilfefähig ca. 42 Mio. Euro. Ohne Fluthilfemittel kommt die Studie zum Ergebnis, dass die Wiederbelebung gesamtwirtschaftlich nicht sinnvoll wäre. Mit einer Förderung durch die Fluthilfe kann die Wiederaufnahme als gesamtwirtschaftlich nützlich eingestuft werden. Leider bleiben dabei noch viele Punkte offen wie insbesondere erforderlicher Grunderwerb, Leit- und Sicherungstechnik sowie Denkmalschutz.

Für das Jahr 2040 wurde eine mögliche Taktung der Bahn durch zwei batteriebetriebene Schienenfahrzeuge erläutert. Das bedeutet, dass die 17 km von Kall nach Hellenthal und zurück in ca. 25 min zurückgelegt werden könnte, und dies eingebunden in die Anschlüsse in Kall Richtung Köln oder Gerolstein.

Die ganze Wiederbelebung steht nach der Machbarkeitsstudie unter der Prämisse, dass die DB-InfraGo AG als Eigentümerin der Bahnstrecke die erforderlichen Flutmittel beantragen würde, was bisher nicht erfolgt ist. Sodann müsste ein Betreiber gefunden werden, der den weiteren Planungsprozess angeht. Schlussendlich wären alle bisher noch offenen Investitionspunkte in Erwägung zu ziehen, die die Kosten noch erheblich nach oben schieben würden.

 

Außerdem legte die Regionalverkehr Köln (RVK) im Ausschuss dar, dass im Jahr 2025 mit einem voraussichtlichen Defizit von rund 17,7 Mio. Euro zu rechnen ist. Das bedeutet, dass die ÖPNV-Umlage sich für 2025 auf rund 16,1 Mio. Euro erhöhen wird. Neben allgemeinen Kostensteigerungen rechnet die RVK mit deutlich erhöhten Aufwänden für die Vergütung von Auftragsunternehmerleistungen sowie der RVK-Personale und mit Kostensteigerungen im MiKE (früherer TaxiBus) aufgrund der erhöhten Nutzung.

 

In einem weiteren Vortrag erläuterte das beauftragte Ingenieurbüro die Umbauplanung zum Kompostwerk im AWZ Mechernich und dessen Ergänzung um eine Vergärungsanlage, die am Ende aus Kompost auch dann Energie gewinnen könnte. Diese Maßnahme beinhaltet ein Investitionsvolumen von ca. 40 Mio. Euro. Die Entscheidung wurde wegen des immensen Investitionsvolumens und noch weiterem Beratungsbedarf einer anderen Fraktion in den Kreisausschuss verschoben.

 

Im Rahmen der Beschlussfassung zur Abfallgebührensatzung wurde aufgezeigt, dass die Müllgebühren leider deutlich steigen werden. Der Hauptgrund hierfür ist die seit 2024 erhobene CO₂-Bepreisung. Im Jahr 2025 beträgt diese 26,29 €/t für Hausmüll und 31,06 €/t für Sperrmüll. Im Haushaltsjahr 2024 wurde die CO₂-Bepreisung vollständig über den Sonderposten für den Gebührenausgleich abgedeckt. Zusätzlich sind die Kosten für die Fremdentsorgung gestiegen. Die Pauschalgebühr für Kleinanlieferungen erhöht sich zudem von 17,00 € auf 20,00 €. Trotz dieser Anpassungen bleiben sowohl die Tonnage-Gebühren als auch die Kleinanlieferpauschalen weiterhin unterhalb der Kostendeckung. 
Die Sperrmüllmengen im Kreis Euskirchen sind erheblich höher als in anderen Kreisen, dieser Punkt wird von der Kreisverwaltung im Auge behalten, analysiert und nach Lösungsmöglichkeiten gesucht.

 

 

MS