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Bericht aus dem Ausschuss für Bildung und Inklusion2022-11-22

Krieg in der Ukraine – die Folgen für Kinder und Jugendliche

 

Krieg in der Ukraine – die Folgen für Kinder und Jugendliche

 von Dirk Jahr

 

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine trifft Kinder und Jugendliche mit besonderer Härte. Diejenigen Kinder, denen alleine oder mit ihren Eltern die Flucht aus den Kriegsgebieten gelungen ist, unterliegen der Schulpflicht, sobald sie einer Kommune zugewiesen und ihren Wohnsitz dort genommen haben.

In der Sitzung des Bildungsausschusses trug das Schulamt des Kreises Euskirchen die vielfältigen Aufgaben der Schulaufsicht bei der Sicherstellung der Schulpflicht für diese Kinder vor. Derzeit erhalten 827 Flüchtlingskinder eine Erstförderung in Schulen des Kreises.

Bei jedem Einzelfall muss geprüft werden, welche Schulform dem jeweiligen Bildungsstand entspricht. Bei der Hilfestellung durch das Schulamt spielen die besonderen Fluchtumstände eine wichtige Rolle. Die Berücksichtigung von Kriegserfahrungen oder der traumatisierenden Flucht hat bei der Auswahl zum Wohle des Kindes oberste Priorität. Dies kann in Einzelfällen dazu führen, dass zunächst die Wiederherstellung der psychischen Gesundheit des betroffenen Kindes von wesentlich größerer Bedeutung ist als die Wahrnehmung der Schulpflicht.

Der Anteil der aus der Ukraine geflüchteten Kinder beträgt derzeit 2/3 aller minderjährigen Flüchtlinge. Für alle diese Kinder ist das Erlernen der deutschen Sprache der wichtigste Schritt für die weitere Schullaufbahn.

Die Kinder die ab dem 01.01.2023 vorübergehend in der Zentralen Unterbringungseinrichtung in Marmagen untergebracht sind, werden zunächst keiner Schule im Kreis Euskirchen zugewiesen. Der Grund hierfür ist, dass der Aufenthalt dort nur wenige Wochen betragen soll und die Flüchtlinge so schnell wie möglich auf die Kommunen verteilt werden. Um auch diese Zeit sinnvoll zu nutzen, erhalten die Kinder und Jugendlichen ein bildungsnahes Angebot, um insbesondere das Erlernen der deutschen Sprache und den Einstieg in die Schule zu erleichtern.

Die den Kommunen im Kreis Euskirchen zugewiesenen schulpflichtigen Kinder erhalten im Durchschnitt innerhalb von vier Wochen die Zuweisung eines Schulplatzes. Obwohl noch viele Schulen durch die Flutkatastrophe zerstört und erst teilweise wiederaufgebaut sind, ist es dem Schulamt gelungen, jedem der geflüchteten Kinder einen geeigneten Schulplatz zuzuweisen.

Die CDU-Kreistagsfraktion dankt dem Schulamt und allen an dieser wichtigen Aufgabe Beteiligten für ihr großes Engagement. Wir werden weiterhin alle Maßnahmen unterstützen, um den geflüchteten Kindern und Jugendlichen einen schnellen Zugang zu einem Schulplatz im Kreis Euskirchen zu ermöglichen.

 

 

DJ