Menü

Haushalt Kreis Euskirchen 2017: Stellungnahme der CDU-Kreistagsfraktion

Herr Landrat,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Gegensatz zu den früheren Jahren will ich meine Ausführungen zum Haushalt des Jahres 2017 mit einer erfreulichen Nachricht beginnen, die uns aus Richtung Bund erreicht hat. Im Rahmen des Vorfeldes zum Erlass des Bundesteilhabegesetzes hat der Bund in den Jahren 2015 und 2016 den Städten und Gemeinden eine sogenannte „Übergangsmilliarde“ zur Verfügung gestellt, die 2017 auf 2,5 Milliarden € erhöht und dann ab 2018 auf 5 Milliarden € festgelegt wird. Diese Mittel kommen sowohl den Städten und Gemeinden als auch dem Land und dem Kreis zugute.

Sie verteilen sich ab 2018 wie folgt:

  • Anteil über die Umsatzsteuer der Städte und Gemeinden: 2,76 Milliarden €
  • Anteil über die Umsatzsteuer der Länder: 1 Milliarde €
  • Anteil über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft: 1,240 Milliarden €.

Ab 2019 verteilen sie sich dann wie folgt:

  • Anteil über die Umsatzsteuer der Städte und Gemeinden: 2,4 Milliarden €
  • Anteil über die Umsatzsteuer der Länder: 1 Milliarde €
  • Anteil über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft: 1,6 Milliarden €.

Heruntergebrochen auf die Städte und Gemeinden des Kreises ergibt dies für 2018 einen Betrag von 4,6 Millionen €. Weiterhin sollen die Städte, Gemeinden und der Kreis über den Anteil des Landes durch das Gemeindefinanzierungsgesetz weitere 2 Milliarden € jährlich erhalten. Der steigende Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft schlägt mit weiteren ca. 2 Millionen € jährlich positiv auf Kreisseite zu Buche.

Damit findet durch Bundesmittel eine merkliche Entlastung der Haushalte der Städte und Gemeinden sowie der Kreise statt.
Allerdings muss die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft in Zukunft weiter erhöht werden, um die finanzielle Leistungskraft der Kreise auf Dauer nicht zu gefährden, weil die Anzahl der Personen, die Leistungen aus diesem Topf in Anspruch nehmen, in Zukunft um die der anerkannten Asylbewerber steigen wird. Sobald sie anerkannt sind, beziehen sie Hartz IV-Leistungen. Dies erhöht die Ausgaben des Kreises für die Kosten der Unterkunft erheblich. Im Haushalt 2017 sind deshalb schon 700.000 € Mehrkosten veranschlagt.

Dagegen hält die Benachteiligung unseres Kreises durch das Land Nordrhein-Westfalen in Hinblick auf die sogenannte „Kopfpauschale“ für die Bürger des Kreises an.
Weiterhin sind die Menschen im kreisangehörigen Raum der Landesregierung 200 € weniger wert als die Menschen in den kreisfreien Städten. Dies ist eine Unterscheidung, die in der heutigen Zeit unter keinerlei nachvollziehbaren Gesichtspunkten mehr gerechtfertigt werden kann.
Leider hat allerdings der Landesverfassungsgerichtshof NRW der Landesregierung in diesem Zusammenhang einen weiten Spielraum für die Verteilung der Mittel über das Gemeindefinanzierungsgesetz eingeräumt. Aus diesem Grunde ist nicht zu erwarten, dass sich in Zukunft an der Bevorzugung der Ballungsräume durch die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen etwas ändern wird. Änderungen sind nur über andere Mehrheitsverhältnisse in Düsseldorf zu erreichen.

Der Kreis Euskirchen beweist auch mit der Vorlage des Haushaltes 2017, dass er sehr gemeindefreundlich ist. Zur Senkung der Kreisumlage werden 4,9 Millionen € aus der Ausgleichsrücklage eingesetzt. Dies führt dazu, dass der ohnehin, so auch die Feststellung des Gemeindeprüfungsamtes, im interkommunalen Vergleich niedrige Kreisumlagesatz noch einmal zugunsten der Städte und Gemeinden gesenkt werden kann. Dabei handelt es sich allerdings nur um einen Einmaleffekt. Dies sollten die Gemeinden bei ihrer Finanzplanung für die Zukunft berücksichtigen.

Auch die Personalausstattung der Kreisverwaltung Euskirchen bewegt sich durchaus im Rahmen vergleichbarer Kreise, teilweise liegt sie sogar darunter. Das hat das Gemeindeprüfungsamt im Rahmen seiner Untersuchung bestätigt. Eine nach Ansicht der Städte und Gemeinden angeblich komfortable personelle Ausstattung unserer Verwaltung ist damit widerlegt.
Die im Rahmen des Stellenplanes des Kreises Euskirchen der Verwaltung zugestandenen geringen Personalmehrungen in einigen Bereichen, so vor allen Dingen im Ausländeramt und im Jugendamt, sind unabweisbar.
Soweit sie im Rahmen der Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes entstehen, widersprechen sie ausdrücklich dem Verursacherprinzip, da dieses Bundesgesetz den Kreisen durch die Ausweitung des Berechtigtenkreises Mehrkosten auferlegt. Der Bund trägt lediglich 40 % der Kosten. 60 % gehen zu Lasten des Landes und der Kommunen. Allerdings trägt das Land nur 20 % dieser Kosten. Der Rest bleibt beim Kreis hängen. Verwundert es dann noch, wenn unsere Personalausgaben in die Höhe schnellen? Dies ist in einigen anderen Ländern der Bundesrepublik schon anders, weil dort ein höherer Anteil dieser Kosten übernommen wird.
Das Land NRW ist aufgefordert, seine Kostenbeteiligung im Rahmen der Ausgaben, die der Verwaltung durch das Unterhaltsvorschussgesetz entstehen, adäquat zu erhöhen.

Nach diesen allgemeinen Ausführungen zum Haushalt möchte ich nun auf einzelne Themenbereiche des Haushaltes eingehen.

[.........]

Hier finden Sie die komplette Haushaltsrede als PDF